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Ratgeber in Krankenversicherungen


Was ist anders beim Zahnersatz 2005

Allgemeine Informationen zum Zahnersatz

Seit dem Jahre 2005 gelten neue Bestimmungen für den Zahnersatz. Daher ist der Zahnersatz auch in aller Munde. Der Versicherte ist nunmehr verpflichtet, einen einkommensabhängigen Beitrag allein, d. h. ohne Zuschuss durch Arbeitgeber, Rentenversicherungsträger oder die Bundesagentur für Arbeit, aufzubringen. Dieser Extra Beitrag liegt bei 0,4 Prozentpunkten. Die Änderungen bei den Zahnersatz-Leistungen treten dabei zu Jahresbeginn 2005 in Kraft. Außerdem müssen Arbeitnehmer ab Juli 2005 einen Beitrag von 0,5 Prozentpunkten für Krankengeld zahlen. Insgesamt sind das also 0,9 Prozentpunkte mehr.

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt will die Krankenkassen verpflichten, zum selben Zeitpunkt den Krankenkassenbeitrag um 0,9 % Prozentpunkte zu senken. Das heißt, Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen dann je 0,45 Prozentpunkte weniger Krankenkassenbeitrag zahlen. Verrechnet mit den anfangs genannten 0,9 Prozent mehr für Zahnersatz und Krankengeld bleibt letztlich eine Mehrbelastung von 0,45 % für die Arbeitnehmer. Ziel ist, die Lohnnebenkosten zu senken.

Ab sofort zahlen Sie für die Absicherung des Zahnersatzes ( Prothesen, Brücken und Kronen ) ab 2005 einen eigenen monatlichen Beitrag. In den gesetzlichen Krankenversicherungen wird der monatliche Betrag für den Zahnersatz voraussichtlich unter 10 Euro liegen, mitversicherte Familienangehörige (evtl. Kinder) zahlen keinen eigenen Beitrag. An Umfang und Qualität der Versorgung wird sich gegenüber dem heutigen Stand grundsätzlich nichts ändern. Kontrolluntersuchungen oder Zahnbehandlungen wie Füllungen sind von der Zahnersatz-Versicherung überhaupt nicht betroffen. Es besteht auch die Möglichkeit, den Zahnersatz ab 2005 privat abzusichern.

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Kurze Erläuterung

Bei der Versorgung mit Zahnersatz gibt es verschiedene Möglichkeiten, je nachdem wie viele Zähne fehlen und wie sich die Gebiss-Situation insgesamt darstellt.

Von "festsitzendem Zahnersatz" spricht man bei
- Brücken
- Klebebrücken (Adhäsivbrücken)
- Teleskopkronen
- implantatgetragenem Zahnersatz (Suprakonstruktionen).

Als "herausnehmbaren Zahnersatz" bezeichnet man
- Teilprothesen
- Totalprothesen
- implantatgestützte Teil- und Totalprothesen (Suprakonstruktionen).

Ein Wort zum Begriff "Implantate", der so genannten künstlichen Zahnwurzel. Das Implantat wird in den Kieferknochen einoperiert und verwächst anschließend mit dem Knochen. Hierdurch entsteht bei dem darauf angebrachten Zahnersatz ein fester Sitz - eine vorteilhafte, aber auch kostenträchtige Lösung.

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