| Sie stehen vor der Wahl, gesetzlich versichert zu bleiben
oder in eine private Krankenversicherung zu wechseln? Die nachfolgende Übersicht
liefert Ihnen Informationen zu den Leistungen von gesetzlichen und
privaten Krankenversicherungen. |
Gesetzliche Krankenkasse |
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Private Krankenversicherung |
Ambulante Behandlung |
| Nur niedergelassene Vertragsärzte mit Kassenzulassung. |
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Freie Arztwahl unter allen niedergelassenen Ärzten. |
| Keine Leistung für Heilpraktiker. |
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Heilpraktikerleistungen in der Regel mitversichert. |
| Die Zuzahlungen für Arzneimittel betragen 10 % der Kosten.
Es sind mindestens 5,- € und maximal 10,- € zu zahlen. Dazu kommt
die Praxisgebühr in Höhe von 10,- € je Quartal. |
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Volle Erstattung aller medizinisch notwendigen Medikamente und
Fahrtkosten. |
| Für Heil- und Hilfsmittel: Die Zuzahlung beträgt 10 % der
Kosten pro Packung bei den zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln,
mindestens 5,- €, maximal 10,- €, jedoch nicht mehr, als das
Hilfsmittel tatsächlich kostet und nicht mehr als 10,- € im Monat. Für
andere Hilfsmittel, wie Hörgeräte oder Rollstühle, gilt ebenfalls die
10 %-Regel. |
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Volle Erstattung aller medizinisch notwendigen Heil- und Hilfsmittel,
mit Leistungsobergrenzen je nach Tarif. |
| Für Sehhilfen gibt es grundsätzlich keine Leistungen mehr. Ausnahme
Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr und schwer sehbeeinträchtigte
Menschen. |
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Brillengläser werden auch in hochwertiger Qualität (z.B.
Superentspiegelung, mit Tönung, Kunststoffgläser) bezahlt.
Brillengestelle, je nach Tarif auch sehr hochwertige. Kontaktlinsen werden
fast immer erstattet. |
Krankenhausbehandlung |
| Im Krankenhaus ist eine Zuzahlung von 10,- € pro Tag für maximal 28
Tage pro Kalenderjahr zu leisten. Die Einweisung erfolgt in eines der
beiden nächstgelegenen Vertragskrankenhäuser. Für die Fahrten mit dem
Rettungsdienst sind bis zu 10,- € zu zahlen. |
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Freie Krankenhauswahl; freie Arztwahl, auch Chefarzt; freie Wahl der
Zimmergröße: Einbett-, Zweibett- oder Mehrbettzimmer. |
Zahnersatz |
| Für Zahnersatz erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 50 % - 65 %,
jedoch nur im Rahmen der kassenüblichen Ausführungen. Ab 01.01.2005
wird der Zahnersatz ganz aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen
Krankenkasse gestrichen. Sie haben dann die Wahl, Zahnersatzkosten bei
einer PKV oder GKV privat abzusichern. |
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Je nach Versicherer und Tarif sind bis zu 100 % der Zahnersatzkosten
versicherbar. Das gilt auch für hochwertige Materialien, z.B. Gold und
Keramik. |
Tagegelder |
| Das Krankengeld erreicht nie die Höhe des Nettoeinkommens. Zurzeit
besteht für ein und dieselbe Krankheit ein Anspruch auf Krankengeld für
maximal 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren. Das Krankengeld beträgt 70 %
vom Arbeitseinkommen, maximal von der Beitragsbemessungsgrenze (3.450,-
€) sowie maximal 90 % des Nettoeinkommens. Das höchstmögliche
Krankengeld beträgt in diesem Jahr 2.103,14 €. Ab 2006 wird darüber
hinaus ein Sonderbeitrag in Höhe von 0,5 % der beitragspflichtigen
Einnahmen erhoben. |
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Versicherbar ist das Nettoeinkommen zzgl. Sozialversicherungsanteil auch
über der Beitragsbemessungsgrenze, ohne zeitliche Begrenzung. |
Selbstbeteiligung |
| Selbstbeteiligung besteht für Fahrtkosten, Heilmittel, Medikamente,
Rehabilitationsmaßnahmen und Zahnersatz. |
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Wahlweise mit und ohne Selbstbeteiligung. Es können absolute,
prozentuale oder fallbezogene Selbstbehalte vereinbart werden.
Selbstbehalte reduzieren den Versicherungsbeitrag. |
Budgetierung |
| Budgetierung von diversen Leistungen. Ist zum Jahresende das Budget
erschöpft, müssen Ärzte kostenlos arbeiten. Es besteht die Gefahr, daß
Leistungen (z.B. Zahnbehandlungen aber auch Operationen) aus Kostengründen
ins Folgejahr verlegt werden oder teuere Medikamente nicht ausreichend
verschrieben werden (z. B. teure Herzmedikamente). |
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Keine Budgetierung von Leistungen. |
Im Rentenalter |
Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung
versicherte Personen zahlen als Rentner auf ALLE Einkünfte
Versicherungsbeiträge, in folgender Höhe:
- gesetzliche Rente: halber Beitragssatz
- Betriebsrente: halber Beitragssatz
- Versorgungsbezüge: voller Beitragssatz
- Mieteinnahmen: voller Beitragssatz
- Zinseinnahmen: voller Beitragssatz
maximal bis zur Höhe der Beitrags-bemessungsgrenze. |
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Beiträge sind nicht einkommensabhängig. Bei Eintritt in den Ruhestand
reduziert sich der Beitrag, da z.B. Tagegelder nicht mehr benötigt
werden.
Darüber hinaus bilden die privaten Versicherer - im Gegensatz zur
gesetzlichen Krankenversicherung - Altersrückstellungen in Milliardenhöhe,
die der Beitragsminderung im Alter dienen (rd. 100 Mrd. DM wurden bis
Ende 2001 zur Beitragsentlastung im Alter angesammelt). |
Beitragsrückerstattung |
| In der Regel keine Beitragsrückerstattung. Durch das
Modernisierungsgesetz bieten manche Krankenkassen so genannte
Bonustarife und auch Rückerstattungen für Selbständige an. |
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Rückerstattung bis zu 6 Monatsbeiträge bei Leistungsfreiheit. |
Beiträge |
| Der Beitrag wird abhängig vom Bruttoeinkommen erhoben. Die Beitragssätze
liegen - je nach Kasse - bei ca. 12,8 % bis 15,3 %, zzgl. 1,7 %
Pflegeversicherung. Je nach Kasse und Einkommen beträgt der Beitrag bis
zu 656,- € monatlich. |
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Der Beitrag ist unabhängig vom Einkommen.
Die Beitragshöhe bemißt sich nach Eintrittsalter, Leistungsumfang,
Gesundheitszustand bei Beginn der Versicherung und Geschlecht. |
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