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Ratgeber in Krankenversicherungen


Private Krankenversicherung

Sie stehen vor der Wahl, gesetzlich versichert zu bleiben oder in eine private Krankenversicherung zu wechseln? Die nachfolgende Übersicht liefert Ihnen Informationen zu den Leistungen von gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen.

Gesetzliche Krankenkasse

 

Private Krankenversicherung

Ambulante Behandlung

Nur niedergelassene Vertragsärzte mit Kassenzulassung.   Freie Arztwahl unter allen niedergelassenen Ärzten.
Keine Leistung für Heilpraktiker.   Heilpraktikerleistungen in der Regel mitversichert.
Die Zuzahlungen für Arzneimittel betragen 10 % der Kosten. Es sind mindestens 5,- € und maximal 10,- € zu zahlen. Dazu kommt die Praxisgebühr in Höhe von 10,- € je Quartal.   Volle Erstattung aller medizinisch notwendigen Medikamente und Fahrtkosten.
Für Heil- und Hilfsmittel: Die Zuzahlung beträgt 10 % der Kosten pro Packung bei den zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln, mindestens 5,- €, maximal 10,- €, jedoch nicht mehr, als das Hilfsmittel tatsächlich kostet und nicht mehr als 10,- € im Monat. Für andere Hilfsmittel, wie Hörgeräte oder Rollstühle, gilt ebenfalls die 10 %-Regel.   Volle Erstattung aller medizinisch notwendigen Heil- und Hilfsmittel, mit Leistungsobergrenzen je nach Tarif.
Für Sehhilfen gibt es grundsätzlich keine Leistungen mehr. Ausnahme Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr und schwer sehbeeinträchtigte Menschen.   Brillengläser werden auch in hochwertiger Qualität (z.B. Superentspiegelung, mit Tönung, Kunststoffgläser) bezahlt. Brillengestelle, je nach Tarif auch sehr hochwertige. Kontaktlinsen werden fast immer erstattet.

Krankenhausbehandlung

Im Krankenhaus ist eine Zuzahlung von 10,- € pro Tag für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr zu leisten. Die Einweisung erfolgt in eines der beiden nächstgelegenen Vertragskrankenhäuser. Für die Fahrten mit dem Rettungsdienst sind bis zu 10,- € zu zahlen.   Freie Krankenhauswahl; freie Arztwahl, auch Chefarzt; freie Wahl der Zimmergröße: Einbett-, Zweibett- oder Mehrbettzimmer.

Zahnersatz

Für Zahnersatz erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 50 % - 65 %, jedoch nur im Rahmen der kassenüblichen Ausführungen. Ab 01.01.2005 wird der Zahnersatz ganz aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse gestrichen. Sie haben dann die Wahl, Zahnersatzkosten bei einer PKV oder GKV privat abzusichern.   Je nach Versicherer und Tarif sind bis zu 100 % der Zahnersatzkosten versicherbar. Das gilt auch für hochwertige Materialien, z.B. Gold und Keramik.

Tagegelder

Das Krankengeld erreicht nie die Höhe des Nettoeinkommens. Zurzeit besteht für ein und dieselbe Krankheit ein Anspruch auf Krankengeld für maximal 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren. Das Krankengeld beträgt 70 % vom Arbeitseinkommen, maximal von der Beitragsbemessungsgrenze (3.450,- €) sowie maximal 90 % des Nettoeinkommens. Das höchstmögliche Krankengeld beträgt in diesem Jahr 2.103,14 €. Ab 2006 wird darüber hinaus ein Sonderbeitrag in Höhe von 0,5 % der beitragspflichtigen Einnahmen erhoben.   Versicherbar ist das Nettoeinkommen zzgl. Sozialversicherungsanteil auch über der Beitragsbemessungsgrenze, ohne zeitliche Begrenzung.

Selbstbeteiligung

Selbstbeteiligung besteht für Fahrtkosten, Heilmittel, Medikamente, Rehabilitationsmaßnahmen und Zahnersatz.   Wahlweise mit und ohne Selbstbeteiligung. Es können absolute, prozentuale oder fallbezogene Selbstbehalte vereinbart werden. Selbstbehalte reduzieren den Versicherungsbeitrag.

Budgetierung

Budgetierung von diversen Leistungen. Ist zum Jahresende das Budget erschöpft, müssen Ärzte kostenlos arbeiten. Es besteht die Gefahr, daß Leistungen (z.B. Zahnbehandlungen aber auch Operationen) aus Kostengründen ins Folgejahr verlegt werden oder teuere Medikamente nicht ausreichend verschrieben werden (z. B. teure Herzmedikamente).   Keine Budgetierung von Leistungen.

Im Rentenalter

Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Personen zahlen als Rentner auf ALLE Einkünfte Versicherungsbeiträge, in folgender Höhe:
  • gesetzliche Rente: halber Beitragssatz
  • Betriebsrente: halber Beitragssatz
  • Versorgungsbezüge: voller Beitragssatz
  • Mieteinnahmen: voller Beitragssatz
  • Zinseinnahmen: voller Beitragssatz
maximal bis zur Höhe der Beitrags-bemessungsgrenze.
  Beiträge sind nicht einkommensabhängig. Bei Eintritt in den Ruhestand reduziert sich der Beitrag, da z.B. Tagegelder nicht mehr benötigt werden.
Darüber hinaus bilden die privaten Versicherer - im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung - Altersrückstellungen in Milliardenhöhe, die der Beitragsminderung im Alter dienen (rd. 100 Mrd. DM wurden bis Ende 2001 zur Beitragsentlastung im Alter angesammelt).

Beitragsrückerstattung

In der Regel keine Beitragsrückerstattung. Durch das Modernisierungsgesetz bieten manche Krankenkassen so genannte Bonustarife und auch Rückerstattungen für Selbständige an.   Rückerstattung bis zu 6 Monatsbeiträge bei Leistungsfreiheit.

Beiträge

Der Beitrag wird abhängig vom Bruttoeinkommen erhoben. Die Beitragssätze liegen - je nach Kasse - bei ca. 12,8 % bis 15,3 %, zzgl. 1,7 % Pflegeversicherung. Je nach Kasse und Einkommen beträgt der Beitrag bis zu 656,- € monatlich.   Der Beitrag ist unabhängig vom Einkommen.
Die Beitragshöhe bemißt sich nach Eintrittsalter, Leistungsumfang, Gesundheitszustand bei Beginn der Versicherung und Geschlecht.
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