private krankenversicherung
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Ratgeber in Krankenversicherungen


Private Krankenversicherung - die häufigsten Fragen


Wird die private Krankenversicherung im Alter teurer?

Antwort: Ja, auch die private Krankenversicherung wir im Laufe der Zeit teurer. Die Ursachen liegen in den Kostensteigerungen im Gesundheitswesen (die Löhne steigen, neue und teure Behandlungsmethoden kommen hinzu, etc.) und in einer immer älter werdenden Bevölkerung.

Die private Krankenversicherung nutzt mehrere Optionen, um die Beitragssteigerungen gering zu halten:

  • Sie bildet Rückstellungen (RfB genannt)
  • 10% gesetzlicher Beitrags-Zuschlag per Gesetz für weitere Rückstellungen
  • Risikoprüfung der zu versichernden Person bei Antragstellung; bereits kranke Personen werden nicht oder nur mit Risikozuschlag aufgenommen.


Können die Beiträge nachträglich wegen neu hinzukommender oder chronisch verlaufender Krankheit erhöht werden?

Antwort: Nein. Wenn Krankheiten vor Abschluß des Vertrages bekannt sind, werden sie mit einem entsprechenden Risikozuschlag abgegolten. Treten Krankheiten nach Annahme des Vertrages auf, trägt die private Krankenversicherung das Risiko. Die Versicherer verzichten auf Ihr Kündigungsrecht im Leistungsfall, das sie z.B in anderen Versicherungssparten haben.
WICHTIG: Bei Antragsaufnahme alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten.


Wie finde ich den für mich besten Krankenversicherer und Tarif?

Folgende Fragen müssen Sie beim Abschluß beachten:

  • Wie lange ist die Gesellschaft im Krankenversicherungsmarkt tätig? (Neue Versicherer haben einen jungen Bestand mit nur wenig kranken Kunden. Das verführt u.U. dazu, Dumpingtarife mit zu geringen Alterungsrückstellungen anzubieten. Aber nach 20 Jahren sind auch die Kunden älter und kostenintensiver, es besteht dann die Gefahr exorbitanter Preissteiegerungen. Langjährige Versicherer haben bereits einen risiko- und altersmäßig gemischten Kundenbestand.)
  • Wieviele Tarifgenerationen bietet der private Krankenversicherer an? (Ist die Beitragsentwicklung eines Tarifes aus dem Ruder gelaufen, ist die Versuchung groß, einfach eine neue Tarifgeneration aufzulegen. Der alte Tarif vergreist dann, weil Neukunden natürlich nur noch den günstigen, neuen Tarif angeboten bekommen, die "Altkunden" haben das Nachsehen.
  • Wie hoch sind die gebildeten Alterungsrückstellungen? (Die Höhe der Alterungsrückstellungen drückt sich in der RFB-Quote aus.)
  • Auch die Verwaltungskostenquote und die Abschlußkostenquote sind wichtige Indizien dafür, wie ein privater Krankenversicherer mit dem Geld seiner Kunden umgeht.
  • Welche Leistungen sind mir besonders wichtig?
  • Welche Leistungen bietet die angebotene Tarifkombination?

UNSER TIP: Machen Sie eine individuelle Krankenversicherungsanalyse. (Links oben im Navigationsmenue)


Ist eine Selbstbeteiligung sinnvoll?

Dies ist individuell zu prüfen! Generell kann man die Aussage treffen, daß eine Selbstbeteiligung den Monatsbeitrag überproportional senken kann, da sich für den Versicherer die Verwaltungskosten verringern.

Desweiteren haben Tarife mit einer Selbstbeteiligung einen günstigeren Schadensverlauf, und der Kunde hat eher die Möglichkeit, die Beitragsrückerstattung in schadensfreien Versicherungsjahren in Anspruch zu nehmen.

Selbstbeteiligungen rechnen sich insbesondere für Selbständige, die den Krankenversicherungsbeitrag ohne Arbeitgeberzuschuss finanzieren müssen.


Kann ich später wieder zurück in die GKV?

Antwort: Wenn Ihr Einkommen regelmäßig über der sogenannten Pflichtversicherungsgrenze (die jedes Jahr steigt: 2004 46.350,- €, 2005 voraussichtlich 47.250,- €) bleibt, nicht. Wenn Sie mit dem Jahresbruttogehalt einmal unter diese Grenze kommen, sind Sie automatisch wieder pflichtversichert, die private Krankenversicherung muß aufgehoben werden. Es sei denn, Sie widersprechen und lassen sich von der Versicherungspflicht endgültig befreien. Dann können Sie aber unter keinen Umständen mehr in die GKV zurück.

Sollten Sie arbeitslos werden, werden Sie automatisch versicherungspflichtig. Sie können jedoch die Rechte in der privaten Krankenversicherung durch Zahlung eines sogenannten Anwartschaftsbeitrages erhalten, sofern Sie mindestens 5 Jahre privat versichert waren.


Wann kann ich meine PKV kündigen?

Antwort: In der Regel 3 Monate zum Ablauf des Versicherungsjahres und bei jeder Beitragserhöhung.

Der private Krankenversicherer hat dieses Recht nicht. Er kann nur dann kündigen, wenn Sie die Gesundheitsfragen bei Antragstellung nicht wahrheitsgemäß beantwortet haben oder den Beitrag nicht mehr bezahlen.


Sind die Beiträge in der PKV abhängig vom Einkommen?

Antwort: Nein. Die private Krankenversicherung richtet sich nach den versicherten Leistungen (Tarifen), dem Geschlecht, dem Eintrittsalter und Gesundheitszustand bei Vertragsbeginn. Beitragserhöhungen wegen gestiegenem Einkommen sind nicht möglich.


Wo werden meine Kinder versichert?

Diese Frage ist in § 10 SBGB V beantwortet und taucht regelmäßig auf, wenn ein Elternteil privat, der andere gesetzlich versichert ist.

Preisgünstig ist es natürlich, die Kinder im Rahmen der kostenfreien Familienmitversicherung bei dem gesetzlich versicherten Elternteil zu versichern.

Das ist dann möglich, wenn:

  1. der gesetzlich Versicherte Elternteil regelmäßig ein höheres Einkommen hat, als der privat Versicherte, und
  2. der privat versicherte Elternteil ein Einkommen unter der Pflichtversicherungsgrenze (in 2004: 46.350,- €, in 2005: 47.250,- €, in 2006: 47.700,- €) hat.

Beispiele: Der privat versicherte Ehemann verdient 50.000,- € jährlich. Die Ehefrau ist gesetzlich versichert und verdient im Teilzeitjob 20.000,- € jährlich. Das Gesamteinkommen des Mannes übersteigt sowohl die Pflichtversicherungsgrenze als auch das Einkommen seiner Frau. Die Frau hat deshalb für die Kinder keinen Anspruch auf Leistungen aus ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Die Kinder werden also privat versichert.

Die Ehefrau ist Mitglied der GKV, mit einem Jahreseinkommen von 20.000,- €. Der Mann ist selbständig und privat versichert, sein Jahreseinkommen beträgt im 30.000,- €. Das Einkommen ist zwar höher als das seiner Frau, jedoch nicht höher als die Pflichtversicherungsgrenze (46.350,- €). Die Kinder können also im Rahmen der Familienversicherung bei der Krankenkasse der Ehefrau mitversichert werden.

Der Ehemann ist freiwilliges GKV- Mitglied. Sein Einkommen beträgt 50.000,- € jährlich, die Ehefrau ist privat krankenversichert und verdient 48.000,- € jährlich. Das Einkommen der Frau übersteigt zwar die Pflichtversicherungsgrenze von 46.350,- €, jedoch nicht das Einkommen ihres Mannes. Die Kinder sind deshalb auch in diesem Beispiel gesetzlich versichert, diesmal durch die Krankenkasse des Mannes.


Der Standardtarif für Senioren – was steckt dahinter?

Vollversicherte, die 65 Jahre oder älter und mindestens 10 Jahre privat krankenvollversichert waren, können den Standardtarif wählen. Seine Leistungen sind bei allen Unternehmen der privaten Krankenversicherung gleich und entsprechen den Leistungen der gesetzlichen Kassen. Darüber hinaus können Ärzte frei gewählt werden. Der Versicherte bleibt Privatpatient beim Arzt. Der Beitrag für den Standardtarif darf nicht höher liegen als der durchschnittliche Höchstbeitrag der gesetzlichen Kassen. In der Regel liegt er darunter, besonders bei langer Mitgliedschaft.

Die Altersrückstellungen werden beim Wechsel in den Standardtarif voll angerechnet. Falls die Beiträge doch über die garantierte Grenze hinaus erhöht werden müssen, wird die Differenz von der gesamten Versichertengemeinschaft getragen. Der Standardtarif bietet zusätzlich Sicherheit im Alter. Für die meisten PKV- Versicherten bleiben die herkömmlichen PKV- Tarife auch im Alter der Versicherungsschutz der Wahl.


Bezahlt die PKV alle Arzneimittel?

Antwort: Ja. Alles was der Arzt per Rezept verordnet, auch Bagatellarzneimitteln z.B. Kopfschmerztabletten etc. werden im Rahmen der tariflichen Vereinbarung erstattet. Ausnahmen gelten bei reinen Stärkungsmitteln.


Wie verläuft die Abrechnung, muß ich wirklich die Arztrechnungen "vorstrecken"?

Antwort: Nein, Sie erhalten nach Abschluß einer Behandlung die Rechnung in zweifacher Ausfertigung zugesandt. Das Original schicken Sie an Ihre Krankenversicherung – Sie warten bis das Geld auf Ihrem Konto gutgeschrieben ist - dann überweisen Sie an den Arzt. In der Regel haben Sie spätestens nach 14 Tagen das Geld von Ihrer privaten Krankenversicherung.

Medikamente bezahlen Sie bar in der Apotheke. Danach oder vorher besorgen Sie sich ein Rezept beim Hausarzt (geht meist telefonisch). Rezept und Apothekenquittung schicken Sie an die Krankenversicherung. (Auch Bagatellarzneimittel, die vom Arzt verschrieben werden können!) Bei Krankenhausaufenthalten wird in der Regel direkt zwischen Krankenhaus und Versicherung abgerechnet (Klinik-Card abgeben).

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