Private Krankenversicherung - die häufigsten Fragen
Wird die private Krankenversicherung im Alter teurer?
Antwort: Ja, auch die private Krankenversicherung wir im Laufe der Zeit
teurer. Die Ursachen liegen in den Kostensteigerungen im Gesundheitswesen
(die Löhne steigen, neue und teure Behandlungsmethoden kommen hinzu,
etc.) und in einer immer älter werdenden Bevölkerung.
Die private Krankenversicherung nutzt mehrere Optionen, um die Beitragssteigerungen
gering zu halten:
- Sie bildet Rückstellungen (RfB genannt)
- 10% gesetzlicher Beitrags-Zuschlag per Gesetz für weitere Rückstellungen
- Risikoprüfung der zu versichernden Person bei Antragstellung; bereits
kranke Personen werden nicht oder nur mit Risikozuschlag aufgenommen.
Können die Beiträge nachträglich wegen neu hinzukommender oder chronisch verlaufender Krankheit erhöht werden?
Antwort: Nein. Wenn Krankheiten vor Abschluß des Vertrages bekannt sind,
werden sie mit einem entsprechenden Risikozuschlag abgegolten. Treten
Krankheiten nach Annahme des Vertrages auf, trägt die private Krankenversicherung
das Risiko. Die Versicherer verzichten auf Ihr Kündigungsrecht
im Leistungsfall, das sie z.B in anderen Versicherungssparten haben.
WICHTIG: Bei Antragsaufnahme alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß
beantworten.
Wie finde ich den für mich besten Krankenversicherer und Tarif?
Folgende Fragen müssen Sie beim Abschluß beachten:
- Wie lange ist die Gesellschaft im Krankenversicherungsmarkt tätig?
(Neue Versicherer haben einen jungen Bestand mit nur wenig kranken Kunden.
Das verführt u.U. dazu, Dumpingtarife mit zu geringen Alterungsrückstellungen
anzubieten. Aber nach 20 Jahren sind auch die Kunden älter und
kostenintensiver, es besteht dann die Gefahr exorbitanter Preissteiegerungen.
Langjährige Versicherer haben bereits einen risiko- und altersmäßig
gemischten Kundenbestand.)
- Wieviele Tarifgenerationen bietet der private Krankenversicherer an?
(Ist die Beitragsentwicklung eines Tarifes aus dem Ruder gelaufen, ist
die Versuchung groß, einfach eine neue Tarifgeneration aufzulegen.
Der alte Tarif vergreist dann, weil Neukunden natürlich nur noch
den günstigen, neuen Tarif angeboten bekommen, die "Altkunden"
haben das Nachsehen.
- Wie hoch sind die gebildeten Alterungsrückstellungen? (Die Höhe
der Alterungsrückstellungen drückt sich in der RFB-Quote aus.)
- Auch die Verwaltungskostenquote und die Abschlußkostenquote sind wichtige
Indizien dafür, wie ein privater Krankenversicherer mit dem Geld
seiner Kunden umgeht.
- Welche Leistungen sind mir besonders wichtig?
- Welche Leistungen bietet die angebotene Tarifkombination?
UNSER TIP: Machen Sie eine individuelle Krankenversicherungsanalyse. (Links oben im Navigationsmenue)
Ist eine Selbstbeteiligung sinnvoll?
Dies ist individuell zu prüfen! Generell kann man die Aussage treffen,
daß eine Selbstbeteiligung den Monatsbeitrag überproportional senken kann,
da sich für den Versicherer die Verwaltungskosten verringern.
Desweiteren haben Tarife mit einer Selbstbeteiligung einen günstigeren
Schadensverlauf, und der Kunde hat eher die Möglichkeit, die Beitragsrückerstattung
in schadensfreien Versicherungsjahren in Anspruch zu nehmen.
Selbstbeteiligungen rechnen sich insbesondere für Selbständige,
die den Krankenversicherungsbeitrag ohne Arbeitgeberzuschuss finanzieren
müssen.
Kann ich später wieder zurück in die GKV?
Antwort: Wenn Ihr Einkommen regelmäßig über der sogenannten
Pflichtversicherungsgrenze (die jedes Jahr steigt: 2004 46.350,- €,
2005 voraussichtlich 47.250,- €) bleibt, nicht. Wenn
Sie mit dem Jahresbruttogehalt einmal unter diese Grenze kommen, sind Sie automatisch
wieder pflichtversichert, die private Krankenversicherung muß aufgehoben
werden. Es sei denn, Sie widersprechen und lassen sich von der Versicherungspflicht
endgültig befreien. Dann können Sie aber unter keinen Umständen
mehr in die GKV zurück.
Sollten Sie arbeitslos werden, werden Sie automatisch versicherungspflichtig.
Sie können jedoch die Rechte in der privaten Krankenversicherung durch
Zahlung eines sogenannten Anwartschaftsbeitrages erhalten, sofern Sie
mindestens 5 Jahre privat versichert waren.
Wann kann ich meine PKV kündigen?
Antwort: In der Regel 3 Monate zum Ablauf des Versicherungsjahres und
bei jeder Beitragserhöhung.
Der private Krankenversicherer hat dieses Recht nicht. Er kann nur dann
kündigen, wenn Sie die Gesundheitsfragen bei Antragstellung nicht
wahrheitsgemäß beantwortet haben oder den Beitrag nicht mehr
bezahlen.
Sind die Beiträge in der PKV abhängig vom Einkommen?
Antwort: Nein. Die private Krankenversicherung richtet sich nach den versicherten
Leistungen (Tarifen), dem Geschlecht, dem Eintrittsalter und Gesundheitszustand
bei Vertragsbeginn. Beitragserhöhungen wegen gestiegenem Einkommen sind
nicht möglich.
Wo werden meine Kinder versichert?
Diese Frage ist in § 10 SBGB V beantwortet und taucht regelmäßig
auf, wenn ein Elternteil privat, der andere gesetzlich versichert ist.
Preisgünstig ist es natürlich, die Kinder im Rahmen der kostenfreien
Familienmitversicherung bei dem gesetzlich versicherten Elternteil zu
versichern.
Das ist dann möglich, wenn:
- der gesetzlich Versicherte Elternteil regelmäßig ein höheres
Einkommen hat, als der privat Versicherte, und
- der privat versicherte Elternteil ein Einkommen unter der Pflichtversicherungsgrenze
(in 2004: 46.350,- €, in 2005: 47.250,- €, in 2006: 47.700,- €) hat.
Beispiele: Der privat versicherte Ehemann verdient 50.000,- € jährlich.
Die Ehefrau ist gesetzlich versichert und verdient im Teilzeitjob 20.000,-
€ jährlich. Das Gesamteinkommen des Mannes übersteigt sowohl
die Pflichtversicherungsgrenze als auch das Einkommen seiner Frau. Die
Frau hat deshalb für die Kinder keinen Anspruch auf Leistungen aus ihrer
gesetzlichen Krankenkasse. Die Kinder werden also privat versichert.
Die Ehefrau ist Mitglied der GKV, mit einem Jahreseinkommen von 20.000,-
€. Der Mann ist selbständig und privat versichert, sein Jahreseinkommen
beträgt im 30.000,- €. Das Einkommen ist zwar höher als das seiner
Frau, jedoch nicht höher als die Pflichtversicherungsgrenze (46.350,-
€). Die Kinder können also im Rahmen der Familienversicherung
bei der Krankenkasse der Ehefrau mitversichert werden.
Der Ehemann ist freiwilliges GKV- Mitglied. Sein Einkommen beträgt 50.000,-
€ jährlich, die Ehefrau ist privat krankenversichert und verdient
48.000,- € jährlich. Das Einkommen der Frau übersteigt zwar
die Pflichtversicherungsgrenze von 46.350,- €, jedoch nicht das Einkommen
ihres Mannes. Die Kinder sind deshalb auch in diesem Beispiel gesetzlich
versichert, diesmal durch die Krankenkasse des Mannes.
Der Standardtarif für Senioren – was steckt dahinter?
Vollversicherte, die 65 Jahre oder älter und mindestens 10 Jahre privat
krankenvollversichert waren, können den Standardtarif wählen. Seine Leistungen
sind bei allen Unternehmen der privaten Krankenversicherung gleich und
entsprechen den Leistungen der gesetzlichen Kassen. Darüber hinaus können
Ärzte frei gewählt werden. Der Versicherte bleibt Privatpatient beim Arzt.
Der Beitrag für den Standardtarif darf nicht höher liegen als der durchschnittliche
Höchstbeitrag der gesetzlichen Kassen. In der Regel liegt er darunter,
besonders bei langer Mitgliedschaft.
Die Altersrückstellungen werden beim Wechsel in den Standardtarif voll
angerechnet. Falls die Beiträge doch über die garantierte Grenze hinaus
erhöht werden müssen, wird die Differenz von der gesamten Versichertengemeinschaft
getragen. Der Standardtarif bietet zusätzlich Sicherheit im Alter. Für
die meisten PKV- Versicherten bleiben die herkömmlichen PKV- Tarife auch
im Alter der Versicherungsschutz der Wahl.
Bezahlt die PKV alle Arzneimittel?
Antwort: Ja. Alles was der Arzt per Rezept verordnet, auch Bagatellarzneimitteln
z.B. Kopfschmerztabletten etc. werden im Rahmen der tariflichen Vereinbarung
erstattet. Ausnahmen gelten bei reinen Stärkungsmitteln.
Wie verläuft die Abrechnung, muß ich wirklich die Arztrechnungen "vorstrecken"?
Antwort: Nein, Sie erhalten nach Abschluß einer Behandlung die Rechnung
in zweifacher Ausfertigung zugesandt. Das Original schicken Sie an Ihre
Krankenversicherung – Sie warten bis das Geld auf Ihrem Konto gutgeschrieben
ist - dann überweisen Sie an den Arzt. In der Regel haben Sie spätestens
nach 14 Tagen das Geld von Ihrer privaten Krankenversicherung.
Medikamente bezahlen Sie bar in der Apotheke. Danach oder vorher besorgen
Sie sich ein Rezept beim Hausarzt (geht meist telefonisch). Rezept und
Apothekenquittung schicken Sie an die Krankenversicherung. (Auch Bagatellarzneimittel,
die vom Arzt verschrieben werden können!) Bei Krankenhausaufenthalten
wird in der Regel direkt zwischen Krankenhaus und Versicherung abgerechnet
(Klinik-Card abgeben).
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