private krankenversicherung
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Ratgeber in Krankenversicherungen


Änderungen 2005

Versteckte Beitragserhöhung bei den gesetzlichen Krankenkassen

Ab dem 1. Juli (01.07.2005) sind die gesetzlichen Krankenkassen dazu verpflichtet die Beiträge um 0,9% zu senken. Im Gegenzug dazu wird eine Sondergebühr von 0,9% erhoben. Wer nun denkt, dass hier eine plus minus Rechnung stattfindet, der irrt. Im Endeffekt zahlt der Arbeitnehmer drauf.

Wieso kommt es nun zu einer Erhöhung für die Versicherten? Bisher galt in der gesetzlichen Krankenversicherung die so genannte "paritätische" Lastenteilung. Das heißt, Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilten sich den Krankenkassen-Beitrag.

Diese Aufteilung wird nun aufgegeben. Für die Arbeitgeber heißt das, wenn der Beitrag um 0,9 Prozentpunkte gesenkt wird, zahlt er noch die Hälfte vom Prozentsatz.

Damit ist auch in der gesetzlichen Krankenversicherung die paritätische Lastenteilung nach Jahrzehnten vorbei. In der Rentenversicherung ist das bereits mit der Einführung der so genannten Riester-Rente geschehen. Diese ist letztlich nichts anderes als eine - staatlich geförderte - private Rentenversicherung, die die kleiner werdende gesetzliche Rente ergänzen soll. Die Arbeitgeber sind an der Riester-Rente nicht beteiligt.

Beitragsregelung zur Krankenversicherung:
  Alter Prozentsatz Neuer Prozentsatz
gesamt 14,7% 14,7%
Arbeitgeber 7,35% 6,9%
Arbeitnehmer 7,35% 7,8%

Maximaler Tagegeldanspruch

Das Krankentagegeld gesetzlicher Krankenkasse beträgt ab 2005 maximal 82,25 €, bzw. 2.467,50 € monatlich. Falls Ihr Einkommen darüber liegt, sollten Sie zusätzlich eine private Krankentagegeldversicherung abschließen.

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